René Neuweiler, Stadtparlamentarier, stellte eine Anfrage über die Praxis der „à fonds perdu“-Staatsbeiträge in St. Gallen. Der Stadtrat erklärte, dass solche Beiträge, die nicht rückzahlbar sind, selten gewährt werden. Die meisten Beiträge sind für spezifische Zwecke und mit Auflagen verbunden, wie z.B. Investitionen in Alters- und Pflegeheime oder Sportinfrastruktur. Größere Beiträge sind an Leistungsvereinbarungen geknüpft, wie die Unterstützung großer Kultureinrichtungen. Einige kleine Beiträge fallen unter „à fonds perdu“, werden jedoch aufgrund geringer Beträge ohne weiteres Controlling ausgezahlt. Der Stadtrat betont, dass ein umfassendes Controlling unpraktikabel und aufgrund der Effizienz nicht umsetzbar wäre.